Sie als Eigentümer
Verkaufen Ihre Gewerbeimmobilie - ohne selbst umzubauen, Förderanträge zu stellen oder Baurisiken zu tragen. Sie stellen die Unterlagen bereit, wir übernehmen den Rest.
Seit dem 1. Juli 2026 fördert die Bundesregierung den Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnraum: 30 % Zuschuss auf die Umbaukosten, bis zu 30.000 € je neu geschaffener Wohneinheit. Für Eigentümer bedeutet das: Leerstehende Büroflächen, Geschäftshäuser, Hotels oder Gastronomieobjekte rücken in den Fokus von Käufern und Investoren, die diese Förderung bei ihrer Ankaufskalkulation berücksichtigen können - ohne dass Sie selbst umbauen müssen.
Das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen" ist ein Zuschussprogramm des Bundes. Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum - zum Beispiel von Büroflächen, Ladenlokalen, Praxen, Hotels oder Gastronomieflächen. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
Der Hintergrund: In vielen Städten stehen Gewerbeflächen leer, während gleichzeitig Wohnraum fehlt. Das Programm soll Investitionen in die Umnutzung bestehender Gebäude anstoßen - schneller und ressourcenschonender als Neubau.
Die zentralen Eckpunkte des Programms nach der im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie und dem KfW-Merkblatt (Stand: Juli 2026):
Maßgeblich sind ausschließlich die Förderrichtlinie und die Informationen der KfW. Wir sind Immobilienmakler und bieten keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung an.
Sie müssen das Programm nicht selbst nutzen, um davon zu profitieren. Der entscheidende Effekt für Eigentümer ist ein anderer: Die Förderung erweitert die Käuferzielgruppe für Ihre Immobilie.
Investoren und Projektentwickler kalkulieren beim Ankauf mit allen wirtschaftlichen Bausteinen - und ein Zuschuss von bis zu 30.000 € je Wohneinheit kann eine Umbaurechnung deutlich verändern. Objekte, die vorher als „schwieriger Gewerbeleerstand" galten, werden dadurch für neue Käufergruppen interessant.
Da das Programm nach aktueller Richtlinie Ende 2026 ausläuft, prüfen viele Investoren gerade jetzt aktiv geeignete Bestandsobjekte. Für Eigentümer, die einen Verkauf ohnehin erwägen, ist das ein guter Zeitpunkt, die Verkaufsfähigkeit prüfen zu lassen.
Verkaufen Ihre Gewerbeimmobilie - ohne selbst umzubauen, Förderanträge zu stellen oder Baurisiken zu tragen. Sie stellen die Unterlagen bereit, wir übernehmen den Rest.
Prüfen aus Marktsicht, ob Ihr Objekt für Käufer interessant ist, bereiten es professionell auf und sprechen bundesweit passende Investoren und Projektentwickler an - offen oder diskret.
Prüft mit seinen Fachleuten Baurecht, Technik und Förderfähigkeit, stellt vor Umbaubeginn den KfW-Antrag und setzt die Umwandlung in Wohnraum um.
Übermitteln Sie uns die Eckdaten Ihrer Gewerbeimmobilie - wir geben Ihnen eine kostenlose, marktbezogene Ersteinschätzung, ob und für welche Käufergruppen Ihr Objekt interessant ist. Vertraulich und unverbindlich.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und Ihren bevorzugten Rückrufzeitpunkt - wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Der Zuschuss beträgt 30 % auf maximal 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neu entstehender Wohneinheit - also bis zu 30.000 € je Wohneinheit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragsberechtigt sind Investoren und Selbstnutzer als Auftraggeber der Umbaumaßnahme - Privatpersonen, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Institutionen. Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie stellt also der Käufer den Antrag, nicht der Verkäufer.
Nein. Als Verkäufer profitieren Sie indirekt: Die Förderung kann Ihr Objekt für mehr Käufergruppen interessant machen. Antragstellung, Umbau und alle Nachweise liegen beim Käufer.
Nein. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein beheiztes, bisher nicht zu Wohnzwecken genutztes Gebäude oder Gebäudeteil handelt und mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Die Prüfung im Einzelfall erfolgt durch den Käufer, dessen Fachleute und die KfW - ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Programm ist am 1. Juli 2026 gestartet und nach aktueller Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ob es verlängert wird, ist offen - für 2026 stehen insgesamt 300 Millionen Euro bereit.
Nein, energetische Sanierungskosten zählen im Programm 266 nicht zu den förderfähigen Umbaukosten. Dafür können Käufer gegebenenfalls andere KfW- oder BAFA-Programme prüfen.
Nein. Wir sind Immobilienmakler: Wir prüfen aus Marktsicht, ob Ihre Gewerbeimmobilie für Käufer und Investoren interessant ist, und begleiten den Verkauf. Förder-, Rechts- und Steuerfragen klären die zuständigen Fachleute und die KfW.
Ihr Portal für den Verkauf von Gewerbeimmobilien mit Umwandlungspotenzial - bundesweit, diskret und professionell.
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