KfW 266 Gewerbe zu Wohnen: Zuschuss, Voraussetzungen & Chancen für Eigentümer
Förderprogramm des Bundes

KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen" - warum das Programm Ihre Gewerbeimmobilie wertvoller machen kann

Seit dem 1. Juli 2026 fördert die Bundesregierung den Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnraum: 30 % Zuschuss auf die Umbaukosten, bis zu 30.000 € je neu geschaffener Wohneinheit. Für Eigentümer bedeutet das: Leerstehende Büroflächen, Geschäftshäuser, Hotels oder Gastronomieobjekte rücken in den Fokus von Käufern und Investoren, die diese Förderung bei ihrer Ankaufskalkulation berücksichtigen können - ohne dass Sie selbst umbauen müssen.

Vom Gewerbeleerstand zur Investmentchance Bundesweit · diskret · professionell
Nicht rückzahlbarer Zuschuss Programmstart 1. Juli 2026 Befristet bis 31.12.2026 Antrag durch den Käufer
Bis zu 30.000 € nicht rückzahlbarer Zuschuss je neu geschaffener Wohneinheit.
30 % Förderquote auf maximal 100.000 € förderfähige Umbaukosten je Wohneinheit.
1.7. - 31.12.2026 Laufzeit nach aktueller Förderrichtlinie - eine Verlängerung ist nicht garantiert.
300 Mio. € Budget stehen laut Bund für das Programm im Jahr 2026 insgesamt bereit.

Was ist das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen"?

Das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen" ist ein Zuschussprogramm des Bundes. Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum - zum Beispiel von Büroflächen, Ladenlokalen, Praxen, Hotels oder Gastronomieflächen. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.

Der Hintergrund: In vielen Städten stehen Gewerbeflächen leer, während gleichzeitig Wohnraum fehlt. Das Programm soll Investitionen in die Umnutzung bestehender Gebäude anstoßen - schneller und ressourcenschonender als Neubau.

Die Konditionen im Überblick

KfW 266: Die wichtigsten Fakten

Die zentralen Eckpunkte des Programms nach der im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie und dem KfW-Merkblatt (Stand: Juli 2026):

  • Zuschusshöhe: 30 % auf maximal 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neu entstehender Wohneinheit - also bis zu 30.000 € je Wohneinheit, nicht rückzahlbar.
  • Förderfähige Objekte: beheizte Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
  • Antragsberechtigt: Investoren und Selbstnutzer als Auftraggeber der Umbaumaßnahme - Privatpersonen, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Institutionen.
  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen können laut KfW vor Antragstellung möglich sein.
  • Nicht förderfähig: Energetische Sanierungskosten zählen in diesem Programm nicht zu den förderfähigen Umbaukosten - dafür können gegebenenfalls andere Förderprogramme geprüft werden.
  • Obergrenze: Die Gesamtförderung je Unternehmen ist auf Basis der europäischen De-minimis-Verordnung grundsätzlich auf 300.000 € begrenzt.
  • Kein Rechtsanspruch: Die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist nach aktueller Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Maßgeblich sind ausschließlich die Förderrichtlinie und die Informationen der KfW. Wir sind Immobilienmakler und bieten keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung an.

Für Eigentümer

Was bedeutet die Förderung für Ihre Gewerbeimmobilie?

Sie müssen das Programm nicht selbst nutzen, um davon zu profitieren. Der entscheidende Effekt für Eigentümer ist ein anderer: Die Förderung erweitert die Käuferzielgruppe für Ihre Immobilie.

Investoren und Projektentwickler kalkulieren beim Ankauf mit allen wirtschaftlichen Bausteinen - und ein Zuschuss von bis zu 30.000 € je Wohneinheit kann eine Umbaurechnung deutlich verändern. Objekte, die vorher als „schwieriger Gewerbeleerstand" galten, werden dadurch für neue Käufergruppen interessant.

Da das Programm nach aktueller Richtlinie Ende 2026 ausläuft, prüfen viele Investoren gerade jetzt aktiv geeignete Bestandsobjekte. Für Eigentümer, die einen Verkauf ohnehin erwägen, ist das ein guter Zeitpunkt, die Verkaufsfähigkeit prüfen zu lassen.

Als hochwertige Wohnung umbauen durch Fördermittel
Rollenverteilung

Wer macht was beim Verkauf mit Umwandlungspotenzial?

1

Sie als Eigentümer

Verkaufen Ihre Gewerbeimmobilie - ohne selbst umzubauen, Förderanträge zu stellen oder Baurisiken zu tragen. Sie stellen die Unterlagen bereit, wir übernehmen den Rest.

2

Wir als Makler

Prüfen aus Marktsicht, ob Ihr Objekt für Käufer interessant ist, bereiten es professionell auf und sprechen bundesweit passende Investoren und Projektentwickler an - offen oder diskret.

3

Der Käufer

Prüft mit seinen Fachleuten Baurecht, Technik und Förderfähigkeit, stellt vor Umbaubeginn den KfW-Antrag und setzt die Umwandlung in Wohnraum um.

Geeignete Objekte

Diese Gewerbeimmobilien profitieren vom Förderimpuls

Umwandlung Bürogebäude in Wohnhaus
  • Bürogebäude und Büroetagen mit sinkender Mieternachfrage
  • Leerstehende Geschäftshäuser und Ladenlokale
  • Alte Hotels, Pensionen und ehemalige Gastronomiebetriebe
  • Herrenhäuser und historische, gewerblich genutzte Gebäude
  • Praxis-, Kanzlei- und Verwaltungsflächen
  • Resthöfe und Bauernhöfe mit Nebengebäuden
  • Alte Gewerbegrundstücke in gemischten Lagen
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Übermitteln Sie uns die Eckdaten Ihrer Gewerbeimmobilie - wir geben Ihnen eine kostenlose, marktbezogene Ersteinschätzung, ob und für welche Käufergruppen Ihr Objekt interessant ist. Vertraulich und unverbindlich.

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Häufige Fragen

KfW 266 - kurz beantwortet

Wie hoch ist der Zuschuss beim KfW-Programm 266?

Der Zuschuss beträgt 30 % auf maximal 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neu entstehender Wohneinheit - also bis zu 30.000 € je Wohneinheit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Investoren und Selbstnutzer als Auftraggeber der Umbaumaßnahme - Privatpersonen, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Institutionen. Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie stellt also der Käufer den Antrag, nicht der Verkäufer.

Muss ich als Verkäufer etwas mit der KfW zu tun haben?

Nein. Als Verkäufer profitieren Sie indirekt: Die Förderung kann Ihr Objekt für mehr Käufergruppen interessant machen. Antragstellung, Umbau und alle Nachweise liegen beim Käufer.

Ist mein Objekt automatisch förderfähig?

Nein. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein beheiztes, bisher nicht zu Wohnzwecken genutztes Gebäude oder Gebäudeteil handelt und mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Die Prüfung im Einzelfall erfolgt durch den Käufer, dessen Fachleute und die KfW - ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie lange läuft das Programm?

Das Programm ist am 1. Juli 2026 gestartet und nach aktueller Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ob es verlängert wird, ist offen - für 2026 stehen insgesamt 300 Millionen Euro bereit.

Werden auch energetische Sanierungen gefördert?

Nein, energetische Sanierungskosten zählen im Programm 266 nicht zu den förderfähigen Umbaukosten. Dafür können Käufer gegebenenfalls andere KfW- oder BAFA-Programme prüfen.

Beraten Sie zur Förderung?

Nein. Wir sind Immobilienmakler: Wir prüfen aus Marktsicht, ob Ihre Gewerbeimmobilie für Käufer und Investoren interessant ist, und begleiten den Verkauf. Förder-, Rechts- und Steuerfragen klären die zuständigen Fachleute und die KfW.

Kontakt

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